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NEU, NEU, NEU! Diese Wohnung sollten Sie unbedingt besichtigen!, Herne - VERMIETET!


  • Objektnummer
    44623-837
  • Wohnfläche
    ca. 56 m²
  • Zimmer
    2
  • Anschrift
    44623 Herne
  • Ansprechpartner
    Herr Ludger Tiemann
    Telefon: 0209/177 57 22
    Fax: 0209/120 60 51
    E-Mail: l.tiemann@solimus-immobilien.de
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  • Beschreibung: Die helle und gemütliche 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. OG links eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Die Wohnung wurde komplett renoviert und umfassend saniert.
  • Ausstattung: neuer Laminatboden in Wohn- und Schlafzimmer, neues, weiß gefliestes Bad mit Badewanne und Handtuchwärmer, helle geräumige Wohn-Küche mit neuem, grauem Fliesenspiegel und neuen Bodenfliesen, alle Wände und Decken sind neu weiss gestrichen worden, neue Holztüren und Türrahmen, neue Heizkörper mit Wärmeerfassungsgeräten, Kunststofffenster mit Isolierverglasung, eigene Wasseruhr, Kabelanschluss möglich.
     
    Balkon!
     
    Eine Gartenmitbenutzung ist möglich.
  • Lage: Die Wohnung befindet sich in einer Nebenstrasse in zentraler Lage. Alle Dinge des täglichen Bedarfs sind in der näheren Umgebung vorhanden. 
    Es bestehen sehr gute Verkehrsanbindungen zu den Autobahnen A43 und A42, öffentliche Verkehrsmittel sind schnell zu erreichen.
  • Sonstiges: Energieverbrauchskennwert: 211,00 KWh/(m²a).
     
    Haustiere nach Vereinbarung.
     
    Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage! 
     
    Zur Vertragssicherheit wird die Eigentümerin bzw. der Eigentümer zu jedem Mietvertragspartner gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Mietvertrages durchführen bzw. durchführen lassen.  
    Sofern harte Negativmerkmale vorhanden sind, ist der Nachweis eines Bürgen mit guter Bonität zwingend notwendig. 
    Weiterhin sind für das Zustandekommen eines Mietvertrages neben einer Kopie des Personalausweises bzw. der Personalausweise und einer Vorvermieterbescheinigung auch Einkommensnachweise der letzten drei Monate und bei Transfergeldempfängern bzw. Beziehern staatlicher Sozialleistungen eine Bescheinigung über die Übernahme der Miete erforderlich. 
    Bei der Übernahme der Miete durch die ARGE, durch das Jobcenter oder das Sozialamt bitten wir Sie, im Vorfeld, die Angemessenheit der Wohnungsgröße und Miethöhe abzuklären.